Corona-Regelungen
Aufgrund der Corona-Pandemie sind wir als Theater aber auch jede Besucherin und jeder Besucher verpflichtet, Infektion von Mitmenschen möglichst zu verhindern. Hierzu ist es erforderlich, die Vorschriften der Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie das Hygienekonzept des GRIPS Theaters zu befolgen. Die Regelungen am Theater finden Sie auf der folgenden gesonderten Seite.
Hausordnung für Besucher*innen
Die Hausordnung gilt in allen Räumen und auf dem gesamten Gelände des Theaters. Das Hausrecht wird von der Leitung des Theaters und seinen Mitarbeiter*innen wahrgenommen.
1.) Zum Aufenthalt im Theater
- In den Zuschauerräumen, Fluren und im Foyer des Theaters hat sich jede*r Besucher*in so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird.
- In den Bereichen innerhalb des Theaters, die speziell den Mitarbeiter*innen im Hause vorbehalten sind, ist der Aufenthalt für unbefugte Personen nicht gestattet.
- Den Anweisungen der diensthabenden Mitarbeiter*innen des Theaters ist Folge zu leisten.
- Rettungswege sind frei zu halten und die gekennzeichneten Fluchtwege sind im Gefahrenfall zu benutzen.
- Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis der Theaterleitung im Haus und auf dem Gelände Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen oder Werbeaktionen und Sammlungen durchzuführen.
- Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege ohne Erlaubnis zu beschriften oder zu bekleben.
- Das Fotografieren und Filmen im Theater ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Theaterleitung möglich.
2.) Zu Störungen des Hausfriedens
- Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen zu einer Verwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem Hausverbot. Hierzu zählen insbesondere:
- Rassistische, sexistische oder menschenverachtende Äußerungen
- das Mitbringen und der Genuss von Drogen
- das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen
- die Androhung und Anwendung von körperlicher Gewalt
- Diebstahl, mutwillige Sachbeschädigung
- Beschimpfen oder Beleidigen von Personal oder Besucher*innen des Theaters.
Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Wer trotz Aufforderung durch das Personal des Theaters oder des Einlassdienstes das Haus nicht verlässt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen.